PLAN- UND BAUKOORDINATION
Wenn auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend ArbeitnehmerInnen mehrere Unternehmen tätig sind, bestellen der Bauherr oder ProjektleiterInnen (bei Übertragung der Pflichten) eine erfahrene Baukraft als Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz, und zwar
- für die Phase der Bauvorbereitung (Planungskoordinator) und
- für die Phase der Bauausführung (Baustellenkoordinator)
Planungs- und Baustellenkoordinator kann, muss aber nicht dieselbe Person sein.
Aufgaben des Baustellenkoordinators:
- koordiniert die Umsetzung der Grundsätze der Gefahrenverhütung durch die Bauunternehmen,
- passt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan und die Unterlage den Änderungen der Praxis an.
- trifft Maßnahmen, dass nur befugte Personen die Baustelle betreten.